Die Stadtplanung verpachtet lang- und kurzfristige Pachtverträge für städtisches Land. Langfristige Landpachtverträge gelten am häufigsten für Wohn- und Industriegrundstücke und haben eine Laufzeit von 50 Jahren gemäß dem gültigen Landpolitikprogramm. Für die Verpachtung verschiedener kleiner Flächen gelten in der Regel kurzfristige Baupachtverträge mit einer Laufzeit von einem bis zu zehn Jahren.
Die Landpacht wird bei der Stadtplanung beantragt. Für die Beantragung einer Anmietung wird ein separates Antragsformular erstellt, dem eine Karte des anzumietenden Gebiets beigefügt ist.
Landnutzungsgenehmigungen für Veranstaltungen und Anlässe
Genehmigungen für Veranstaltungen und Anlässe werden über den Dienst Lupapiste erteilt.
Berechtigungspunkt
Der Landbesitz der Stadt kann überprüft werden Aus dem Imatra-Kartendienst.