Beim Bau müssen die Bestimmungen der Bauordnung und anderer Gesetze, Verordnungen und Vorschriften zur Landnutzung eingehalten werden.
Der Bedarf an Baugenehmigungen ist im Landnutzungs- und Baugesetz und -erlass definiert. Die Genehmigungsvoraussetzungen für Wirtschaftsbauten und Betriebsgenehmigungen werden in dieser Bauordnung für verschiedene Stadtteile gesondert festgelegt.
§ 20.6.2016 vom Stadtrat am 52. Juni XNUMX genehmigt
Gültig ab 1.8.2016. August XNUMX.