Evakuierungsraumprinzipien für Kindergärten und Schulen in der Stadt Imatra
Diese Grundsätze wurden für Kindergärten und Schulen in der Stadt Imatra erstellt. Der Aufgabenbereich Wohlfahrts- und Bildungswesen ist die größte Nutzergruppe der Einrichtungen. Oft sind die Größe der genutzten Einrichtungen und die Anzahl der Kunden im Leistungsumfang so, dass die Übertragung von Funktionen auf Notfalleinrichtungen klare Grundsätze und ein Betriebsmodell erfordert. Für andere Einrichtungen als Schulen und Kindertagesstätten leiten diese Notaufnahmegrundsätze die Beurteilung bei der Entscheidung über Notaufnahmelösungen.
Ziele
Generelles Ziel ist es, den Zustand der von der Stadt Imatra genutzten Einrichtungen aktiv zu überwachen und Probleme anzugehen, bevor sie sich zu so schwerwiegenden Situationen entwickeln, dass ungeplante Notsituationen entstehen. Erfahrungsgemäß befinden wir uns jedoch manchmal in einer Situation, in der eine plötzliche Verlagerung des Betriebs in andere Räumlichkeiten erforderlich ist.
Der Zweck dieser Grundsätze besteht darin, die Aufteilung von Verantwortlichkeiten und Entscheidungsfindung zu klären und die Wahrnehmung verschiedener Akteure über das Betriebsmodell in plötzlichen Notfallsituationen zu harmonisieren. Oberstes Ziel ist es, die Gleichbehandlung von Kindern, Studierenden und Mitarbeitern sicherzustellen und sicherzustellen, dass der Betrieb auch unter Berücksichtigung finanzieller und betrieblicher Aspekte schnellstmöglich in sichere und gesunde Räumlichkeiten verlegt werden kann.
Plötzliche Ausweichsituationen
Die Notwendigkeit eines plötzlichen Ausweichens kann beispielsweise durch folgende Situationen verursacht werden:
- Ein Feuer, Wasserschaden oder eine andere ähnliche unvorhergesehene und unerwartete Situation in den Räumlichkeiten eintritt, weshalb eine Fortsetzung des Betriebs nicht möglich ist und die Räumlichkeiten sofort ganz oder teilweise geschlossen werden müssen.
- Die Umweltgesundheit der Region Imatra verbietet die Nutzung der Einrichtungen. Wenn die Gesundheitsgefährdung offensichtlich ist und der begründete Verdacht besteht, dass von ihr eine unmittelbare Gefahr ausgeht, die Gefahr nicht behoben werden kann oder die Anordnung der Gesundheitsschutzbehörde zur Beseitigung der Gefahr nicht befolgt wurde und andere Maßnahmen nach Maßgabe des Gesundheitsschutzgesetz nicht als ausreichend angesehen, kann die Gesundheitsschutzbehörde die Nutzung der Wohnung oder sonstigen Wohnraums untersagen oder einschränken. (Gesundheitsschutzgesetz 1237/2014 § 27: Gesundheitsgefährdung in einer Wohnung oder einem anderen Wohnraum). Die umweltgesundheitliche Stellungnahme oder Entscheidung wird im Wohlfahrtsausschuss und im Stadtrat abgegeben.
- Die Arbeitsschutzbehörde kann durch Erlass eines Verwendungsverbots die Arbeit in Situationen einschränken, in denen der Arbeitsplatz eine Gefahr für die Gesundheit des Arbeitnehmers darstellt (Gesetz über die Arbeitsschutzaufsicht und Mitwirkung im Arbeitsschutz 44/2006 § 16: Verbot Nutzungsverbot und vorübergehendes Nutzungsverbot).
- Der Arbeitsschutzbeauftragte hat das Recht, vorbehaltlich der Einschränkungen des § 36, die Arbeit der von ihm vertretenen Arbeitnehmer einzustellen, wenn durch die Arbeit eine unmittelbare und erhebliche Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Arbeitnehmers entsteht. Der Arbeitsschutzbeauftragte hat, soweit dies nach Art der Gefahr und den sonstigen Umständen möglich ist, dem Arbeitgeber die Arbeitseinstellung vorher anzuzeigen, jedenfalls sobald sie ohne Gefahr erfolgen kann. Nachdem er sich vergewissert hat, dass keine Gefahr besteht, kann der Arbeitgeber die Fortsetzung der Arbeit anordnen. Arbeitsunterbrechungen dürfen die Arbeit nicht stärker einschränken, als dies im Sinne des Arbeitsschutzes erforderlich ist. Bei Arbeitsunterbrechungen ist darauf zu achten, dass mögliche Schäden und Gefahren durch die Unterbrechung so gering wie möglich sind. Hat der Arbeitsschutzbeauftragte die Arbeiten nach diesem Abschnitt unterbrochen, ist er nicht zum Ersatz etwaiger Schäden verpflichtet, die durch die Unterbrechung der Arbeiten entstehen können. (Gesetz über Arbeitsschutzaufsicht und Zusammenarbeit im Arbeitsschutz 44/2006 § 36: Das Recht eines Arbeitsschutzbeauftragten, gefährliche Arbeiten zu unterbrechen).
- Mitra hat solche Messungen und Beobachtungen gemacht, auf deren Grundlage sie schätzt, dass die Unterrichts- oder Kindertagesstätten sind nicht gesund oder sicher und die Einrichtungen sollten daher außer Betrieb genommen werden.
- Der Betriebsärztliche Dienst schätzt die Gesundheitsgefährdung im Betrieb aufgrund der Anzahl der Mitarbeiter mit Symptomen und der Qualität der Symptome als so erheblich ein, dass er von der Arbeit im Betrieb bis zur Ergreifung von Abhilfemaßnahmen abrät.
- Der städtische Arbeitskreis Innenraumluft empfiehlt, basierend auf der Gesamtbewertung der Gesundheit und Sicherheit der Räumlichkeiten, die Räumlichkeiten in geschützte Räumlichkeiten zu verlegen.
Diese Grundsätze gelten nicht für geplante, geplante Renovierungsprojekte, die im Budget enthalten sind, und dergleichen, bei denen es sich nicht um plötzliche Notsituationen handelt. Solche Situationen werden im Rahmen der normalen Sanierungs- und Investitionsplanung berücksichtigt und die notwendigen Umwege können auf Stadtverwaltungs-/Gemeindeebene beschlossen werden.
Vermeidungsprozess
Das folgende Bild zeigt den Prozess im Zusammenhang mit der Nutzung von Escape Rooms und die verantwortlichen Parteien in jedem Schritt des Prozesses.
Der Evakuierungsprozess für Schulen und Kindergärten
Die Dringlichkeit des Umzugs in Evakuierungszonen
Die Entscheidung, die Einrichtungen ganz oder teilweise zu schließen oder die Einrichtungen weiter zu nutzen, trifft der Bürgermeister oder sein Stellvertreter. Die Entscheidung basiert auf der Empfehlung des Arbeitskreises Innenraumluft und weiteren bekannten Tatsachen. Das Thema wird in der Geschäftsführungsgruppe diskutiert, die sich einmal wöchentlich trifft. An der Diskussion sollten mindestens ein Vertreter der Verwaltung von Wohlfahrts- und Bildungsdiensten, der Arbeitsschutzmanager und der CEO von Imatran Toimitilat Oy beteiligt sein. Wenn die Behörde oder eine andere autorisierte Stelle (siehe Kapitel 1) keine Frist für den Umzug in die Evakuierungseinrichtungen gesetzt hat, muss die Entscheidung des Bürgermeisters ein Datum enthalten, bis zu dem die Evakuierung abgeschlossen sein muss.
Grundsätze für die Auswahl eines Vermeidungsmodus
A) In erster Linie werden solche verwendet, die von Wohlfahrts- und Bildungsdiensten genutzt werden. geeignete Räumlichkeiten mit freien Kapazitäten, die schnell genutzt werden können. In diesem Fall entscheidet der Wohlfahrtsausschuss über den Ort, an dem der Unterricht stattfinden soll. Der Fürsorgedirektor entscheidet über den Ort, an dem der Unterricht in einer Notsituation abgehalten wird, wenn die Entscheidung des Bürgermeisters eine Evakuierung oder eine Entscheidung über den Zweck der Evakuierung vor der nächsten Vorstandssitzung erfordert.
B) In zweiter Linie werden vorübergehend Mieträume in festen oder beweglichen Gebäuden erworben. Es gibt verschiedene Arten von tragbaren Räumen. Hauptsächlich werden zwei standardisierte Arten von räumlichen Elementen verwendet: die sog modulare oder Barackenkonstruktionen, die Lagerprodukte des Herstellers sind, aus denen Räume entsprechend dem Bedarf modifiziert oder sog Pavillongebäude, die nach den Bedürfnissen des Benutzers entworfen und hergestellt werden. Beide Raumtypen können je nach Bedarf des Nutzers ausgestattet werden (z. B. Wasser- und Kanalanschlüsse, Sonderklassenbedarf). In diesem Fall genehmigt der Sozialrat eine Bedarfsermittlung, in der er den Ort der Tätigkeit und den Flächenbedarf darlegt. Über den Erwerb von Räumlichkeiten durch Anmietung entscheidet die Stadtverwaltung.
In der Anfangsphase eines akuten Notfalls müssen Sie möglicherweise vorübergehende Vorkehrungen treffen.
Gesetzlich vorgeschriebene Anforderungen
- Die Kindertagesstätte muss in gesundheitlicher und sonstiger Hinsicht für das Kind und dessen Betreuung und Erziehung geeignet sein (§ 6 Kindertagesstättengesetz).
- Schüler und Studenten haben das Recht auf ein sicheres Studienumfeld (Grundschulgesetz § 29, Gymnasialgesetz § 21).
- Die Schulwege der Schüler müssen unter Berücksichtigung der Lage von Siedlungen, Schulen und anderen Orten, an denen Unterricht stattfindet, sowie der Verkehrsverhältnisse so sicher und kurz wie möglich sein (Grundbildungsgesetz § 6).
- Bei der Gestaltung der vorschulischen Erziehung ist auch zu berücksichtigen, dass die an der Erziehung teilnehmenden Kinder die Möglichkeit haben, Betreuungsangebote in Anspruch zu nehmen (Grundbildungsgesetz § 6).
- Der Schüler hat Anspruch auf kostenlose Schulbeförderung, wenn die Entfernung zur nächsten von der Gemeinde bezeichneten Schule mehr als fünf Kilometer beträgt (Grundschulgesetz § 32) oder andere vom Vorstand festgelegte Kriterien erfüllt sind (gilt nicht für den Besuch Mittelschule).
- Ein Vorschulkind hat Anspruch auf kostenlose Schulbeförderung, wenn der Weg des Schülers von der Wohnung/Kita zum Kindergarten mehr als fünf Kilometer beträgt (Grundschulgesetz § 32).
- Der tägliche Schulweg des Schülers zu der von der Gemeinde bezeichneten nahe gelegenen Schule darf einschließlich Wartezeiten nicht länger als zweieinhalb Stunden dauern. Ist der Schüler zu Beginn des Schuljahres 13 Jahre alt, darf der Schulweg zu der von der Gemeinde bezeichneten nahe gelegenen Schule höchstens drei Stunden dauern (Grundschulgesetz § 32).
- Vor Entscheidungen, die den Status von Studierenden erheblich betreffen, ist der Studierendenrat zu hören (Grundbildungsgesetz § 47 a).
-Die Studierendenschaft wird angehört, bevor Entscheidungen getroffen werden, die den Status der Studierenden betreffen (Ukiolaki § 27).
- Die Arbeitsumgebung und -bedingungen müssen sicher und gesund sein (Arbeitsschutzgesetz § 8).
Dinge, die bei der Kartierung geeigneter Räume zu beachten sind
Die Einrichtungen müssen eine qualitativ hochwertige Lehre und frühkindliche Bildung gemäß den Lehrplänen ermöglichen.
Bei der Bewertung von Fluchtraumlösungen wird berücksichtigt, um welche Art von Aktivität es sich handelt. Bei der Bemessung werden das Alter der Kinder und Jugendlichen, die Verkehrsanbindung bzw. die Möglichkeiten der Transportorganisation und eine möglichst einheitliche Verlegung der Tätigkeit berücksichtigt.
Die gleichen Klassen der Schule werden nicht auf verschiedene Standorte aufgeteilt. Die verschiedenen Jahrgänge der Schulen werden so wenig wie möglich auf verschiedene Standorte verteilt. Die Räume sollten möglichst einheitlich sein und Übergänge zu anderen Räumen möglichst vermieden werden.
Ziel ist es, Transferschuleinrichtungen in der Nähe von Schulen/Gymnasien zu platzieren, um deren freie Kapazitäten z.B. für Sonderklasseneinrichtungen zu nutzen. Bei der Wahl einer Alternative werden auch der Umsetzungszeitplan und die Dauer der Umleitung sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen der verschiedenen Alternativen berücksichtigt.
Primäres Ziel ist es, die Escape Rooms von Kitas aus dem eigenen Planungsgebiet für frühkindliche Bildung zu organisieren. Zu Beginn einer akuten Evakuierung und in Situationen, in denen trotz Nachforschungen kein geeigneter Platz im eigenen Planungsgebiet gefunden werden kann, können Evakuierungseinrichtungen in einem anderen Planungsgebiet eingerichtet werden.
Der Erziehungsberechtigte des Kindes transportiert das Kind zur Kindertagesstätte: Ziel ist es, eine Notaufnahme so nah wie möglich an der Kindertagesstätte einzurichten, ohne dass ein mehrfaches Umsteigen in die öffentlichen Verkehrsmittel erforderlich ist.
Primäres Ziel ist es, die Fluchtmöglichkeiten der Schulen aus dem eigenen Planungsgebiet heraus zu organisieren. Zu Beginn einer akuten Evakuierung und in Situationen, in denen trotz Nachforschungen kein geeigneter Platz im eigenen Planungsgebiet gefunden werden kann, können Evakuierungseinrichtungen in einem anderen Planungsgebiet eingerichtet werden.
Wie für die Sekundarstufe II werden die Evakuierungseinrichtungen auf Stadtebene abgebildet.
Kann aus dem eigenen Planungsgebiet kein geeigneter Fluchtraum angegeben werden, wird ein anderer, für den Betrieb bereits gut geeigneter oder mit zumutbaren Änderungen umsetzbarer Raum herangezogen. Kann kein für den Betrieb geeigneter oder mit zumutbaren Änderungen umsetzbarer Raum gefunden werden, können temporär standardisierte, übertragbare Räume erworben werden.
Bei der Auswahl von Evakuierungseinrichtungen muss gegebenenfalls durch Tests sichergestellt werden, dass die Einrichtungen sicher und gesundheitlich unbedenklich sind.
Bei der Auswahl von Umleitungseinrichtungen sind möglichst die erzieherischen, funktionalen und finanziellen Auswirkungen der Umleitung abzuwägen.
Kosten
In Notsituationen können zusätzliche Kosten aus den Transportkosten für Schüler/Kinder in Kindertagesstätten/Vorschulkindern, einer zusätzlichen Entschädigung gemäß OVTES, die an Schulleiter/Lehrer gezahlt werden kann, sowie der Organisation von Mahlzeiten und Räumlichkeiten bestehen. Bei einem Umzug in bereits genutzte Räumlichkeiten entfällt der Verantwortungsbereich von den Mietkosten der zu verlegenden Räumlichkeiten. Bei einem Umzug in neue Räumlichkeiten oder Module übernimmt der zuständige Bereich die Kosten entsprechend der Mietkosten der zu verlegenden Räumlichkeiten. Imatran Toimitilat Oy ist für die unmittelbaren Umzugskosten verantwortlich.
Entstehen in akuten Steuerhinterziehungssituationen unvorhergesehene Kosten, die nicht hätten vermieden werden können (z. B. Schulweg- und Mobiliarkosten), kann der Sozialrat dem Stadtrat weitere Mittel für die durch Steuerhinterziehungen entstehenden Mehrkosten vorschlagen und den Rat weiter beschließen.