Mit Beschluss vom 14.3.2023. April 35 § 26.4.2025 hat die Stadtentwicklungsbehörde von Imatra das Bauverbot um zwei Jahre, also bis zum XNUMX. April XNUMX, verlängert in jenen 208,3 ha großen Flächen, in denen erhebliche Konflikte im aktuellen Lageplan oder zwischen den Flächennutzungszielen des Lageplans und des Generalplans bestehen oder wo die Erstellung eines Lageplans erforderlich ist und deren Bauverbot am 26.4.2023. April abgelaufen ist , XNUMX basiert auf städtische Entwicklungzum Beschluss des Vorstandes vom 20.4.2021. April 57 § XNUMX zur Verlängerung von Bauverboten.
Mit dem gleichen Beschluss hat der Vorstand entschieden, dass aufgrund der aktuellen Lageplanfeststellung nach § 60 Raumnutzungs- und Baugesetz die Lagepläne anderer Bereiche als aktuell anzusehen sind wie vom Gesetz vorgesehen.