Für die Wasserversorgung des Grundstücks ist immer ein gültiger Vertrag erforderlich. Neue Abonnenten müssen immer Verträge unterzeichnet und KVV-Pläne genehmigt haben, bevor die Wasserversorgung beginnt.
Der Wasserverbrauch während der Bauphase wird nicht gemessen, sondern pauschal mit 74,00 €/Jahr (MwSt. 24%) verrechnet. Für Bauwasser wird keine Abwassergebühr erhoben.
Der Eigentümer des Grundstücks muss den Einbau eines Wasserzählers beim Wasserwerk, Telefon 020 617 4333, beauftragen, bevor die Wasseranlage des Grundstücks an die Wasserversorgung angeschlossen wird. Im gleichen Zusammenhang wird der Grundstückseigentümer gebeten, sich unter 020 617 4343 mit der Wasserabrechnung in Verbindung zu setzen, damit die Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen aktualisiert werden. Nach der Installation des Zählers werden Wasser- und Abwassergebühren gemäß den üblichen Abrechnungspraktiken erhoben.
Bei der Endabnahme von KVV-Arbeiten an Gebäuden wird auch geprüft, ob der Wasserzähler vorschriftsmäßig eingebaut wurde.
Das Wasserversorgungsunternehmen stellt dem Grundstück die Anschlussgebühr und die bauseitigen Wasserleitungsinstallationsarbeiten in Rechnung, wenn das Wasser während des Baus verwendet wird. Wasserzählerinstallationsarbeiten werden sofort nach Installation des Zählers in Rechnung gestellt.
Benachrichtigung über Anschlusspunkt
Bevor Sie mit der Planung beginnen, müssen Sie eine Anschlussstellenmeldung bei Imatra Water bestellen. Es zeigt die Lage der Kanal- und Wasserleitungsanschlüsse, die Druckstufen des Wasserleitungsnetzes, die Materialien der Baustellenleitungen, die Anschlusshöhe und die Böschungshöhen. Entwässerungsstellen dürfen ohne besondere Maßnahmen nicht unterhalb der Dammhöhe angeschlossen werden.
KVV-Pläne
Der HLK-Planer erstellt die Pläne auf der Grundlage der Anschlusspunktmeldung, die den Vorschriften für KVV-Geräte Teil D1 der finnischen Bauordnungssammlung entsprechen müssen.
In den Plänen enthaltene Dokumente:
Beitrittsvertrag
Das Wasser- und Abwassernetz wird durch die Unterzeichnung eines Anschlussvertrags mit Imatra Vede verbunden.
Bau von Landleitungen und Installation eines Wasserzählers
Nach Lieferung der KVV-Pläne und Unterzeichnung des Anschlussvertrages kann der Bauherr einen Arbeitsauftrag für die Verlegung der Grundstückskabel erteilen.
Im öffentlichen Bereich führt Imatra Vesi auf eigene Kosten die erforderlichen Aushub- und Verlegearbeiten der Wasserleitung und Kanalisation durch. Die Lieferzeit für den Bau eines neuen Anschlusses beträgt je nach Arbeitssituation 1–3 Wochen. Dem Bauherrn wird eine Anschlussgebühr in Rechnung gestellt.
Der Bauherr zahlt für die auf dem Grundstück durchgeführten Arbeiten.
Der Anschluss der Landleitungen an die bereits bestehenden Anschlüsse wird bei Imatra Vede bestellt. Der Arbeitsauftrag muss 2–4 Tage im Voraus erteilt werden.
Für Wasser während der Bauzeit wird eine feste Gebühr erhoben. Der Wasserzähler wird vor der Endkontrolle installiert.
Der Wasserzähler muss an geeigneter Stelle platziert werden, damit er leicht abgelesen und ausgetauscht werden kann. Der Raum muss entwässert sein und der Zähler muss eine ausreichend stabile Montagebasis haben.
Die Höhe der auf dem Grundstück errichteten Revisionsrohre und des Wasserzulaufventils muss der Bodenhöhe angepasst sein, die Deckel der Revisionsrohre und die Ventilkappe dürfen nicht abgedeckt werden. Sollte es später notwendig sein, die Höhe zu ändern, werden die Arbeiten von Imatra Vesi auf eigene Kosten durchgeführt. Der Arbeitsauftrag muss 2–4 Tage im Voraus erteilt werden. Wenn die Inspektionsrohre oder das Wasserversorgungsventil während der Bauarbeiten des Grundstücks beschädigt werden, führt Imatran Vesi die Reparaturarbeiten auf Kosten des Grundstückseigentümers durch.
Vor Beginn der KVV-Montage muss ein für die Montagearbeiten zugelassener KVV-Meister auf der Baustelle vorhanden sein.
Das Inspektionsbüro führt die Installationsprüfung der unter dem Gebäude verlegten Wasserleitungen und Abwasserkanäle durch. Im weiteren Verlauf der Arbeiten erfolgt eine Druckprüfung der Wasserleitungen und eine Endkontrolle nach der Installation der Wasserarmaturen. Prüfungen werden zwischen der Prüfstelle und dem für die Montagearbeiten zugelassenen Meister des KVV vereinbart.
Die Endabnahme (bzw. Teilabnahme) von wasser- und abwassertechnischen Anlagen ist vor der Inbetriebnahmeabnahme durch die Bauaufsicht durchzuführen. Die Besichtigungszeit sollte 2–4 Tage im Voraus gebucht werden.
Werden KVV-Geräte im Zusammenhang mit der Sanierung oder Erweiterung des Gebäudes eingebaut, müssen wie bei einem Neubau die Pläne und der KVV-Polierantrag eingereicht werden.
Die entsprechenden Formulare erhalten Sie auf der Website der Bauaufsicht.