Das Gemeindegesetz verpflichtet Gemeinden und Gemeindeverbände, die Zugehörigkeiten von Treuhändern und leitenden Amtsträgern im öffentlichen Informationsnetz zu melden.
Ausgangspunkt ist, dass der Meldende selbst für die Abgabe der Anschlussanzeige verantwortlich ist. Die Bekanntgabe muss innerhalb von zwei Monaten nach der Auswahl erfolgen.
Der Rechnungshof hat im Rahmen seiner Aufsichtspflicht die Möglichkeit, den Melder zur Vorlage eines neuen Berichts oder zur Ergänzung eines bereits vorgelegten Berichts aufzufordern.
Die Verpflichtungsmitteilung entbindet nicht von der Anzeigepflicht bei der kommunalen Entscheidungsfindung. Die Beseitigung von Hindernissen erfolgt im Einzelfall nach den Vorschriften des Gemeindegesetzes und des Verwaltungsgesetzes.
Die Informationen werden auf der Website der Stadt veröffentlicht, sofern die Bestimmungen zur Vertraulichkeit nichts anderes vorschreiben. Der Rechnungsprüfungsausschuss teilt dem Stadtrat die Anschlussbescheide einmal jährlich mit.