Auslegungshinweise für fernauslesbare Zähler (vor 2021 installierte Zähler)
Interpretation des Zählers
melden den fernauslesbaren Zählerstand an die Wasserabrechnung nur wenn der Eigentümer oder Mieter der Wohnung oder des Grundstücks wechselt
Geben Sie alle Zählernummern für die Abrechnung an: im Beispielbild 00000560
die abzurechnende Menge beträgt im Beispiel 0 m3, da Liter nicht abgerechnet werden
Sie können den Zählerstand auch mit Foto melden: Machen Sie ein Foto vom Zähler und senden Sie es per E-Mail an Wasserabrechnungimatra.fi (Wasserabrechnung[at]imatra[dot]fi)
Wasserleck
Wenn der blinkende Text Leck auf dem Zähler erscheint, hat der Wasserfluss in der Immobilie für mindestens 23 Stunden angehalten
In diesem Fall ist es ratsam zu überprüfen, dass es keine Lecks in den Wasserarmaturen oder Rohrleitungen gibt
Ein Bewohner einer Wohnungsbaugesellschaft, der über keinen eigenen Wasserzähler verfügt, kann ein Wasserleck oft anhand des Geräusches lokalisieren: Beispielsweise ist ein Geräusch von einer undichten Toilettenbrille zu hören
Allgemeine Hinweise zur Überwachung des Wasserflusses und zur Vermeidung von Wasserschäden
Besonders bei längerer Abwesenheit lohnt es sich, Wasserzähler und Grundstücksgrenzen vor dem Einfrieren zu schützen
Schließen Sie die Wasserhähne der Waschmaschinen, wenn sie nicht benutzt werden
Lassen Sie keine Waschmaschinen an, wenn Sie Ihre Wohnung verlassen
Kontrollieren Sie in regelmäßigen Abständen den Zustand der Ablaufschläuche von Waschmaschinen
Überwachen Sie die Aktivität an Risikostandorten und schützen Sie beispielsweise Zugangswege zu Kellern vor Überschwemmungen durch Oberflächenwasser
Lagern Sie keine Wertgegenstände auf den Fußböden von Kellerräumen