Kuva
Graues Haustierkaninchen auf Gras.

Die Auswirkungen des neuen Tiergesundheitsgesetzes auf die kommunalen Veterinärdienste

Veröffentlichung
17.2.2026 09: 58
Die wichtigste Gesetzesänderung für die Verbraucher ist die Marktpreisgestaltung für ergänzende Dienstleistungen, was bedeutet, dass deren Preise steigen werden.

Das neue Veterinärdienstleistungsgesetz (285/2023) trat am 1. Januar 2026 in Kraft. Hauptziel des Gesetzes ist die Sicherstellung grundlegender Veterinärdienstleistungen, die für die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere im ganzen Land von entscheidender Bedeutung sind, die Klärung der organisatorischen Verantwortlichkeiten der Gemeinden und die Abgrenzung zwischen kommunalen und marktbasierten Aktivitäten.

Die Zuständigkeit für die Organisation der Veterinärdienste umfasst die für das öffentliche Interesse unerlässlichen Leistungen der Gemeinden und des Umweltamtes der Region Imatra. Die Versorgung von Nutztieren und die Notfallhilfe für alle Tierarten fallen weiterhin in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Spezialisierte Behandlungen können in der kommunalen Veterinärmedizin nicht durchgeführt werden.

– Die wichtigste Änderung für den Kunden ist die Marktpreisgestaltung für ergänzende Dienstleistungen, was bedeutet, dass deren Preise steigen werden, sagt der Umweltmanager. Sanna Hämäläinen.

Zusätzliche Dienstleistungen und marktgerechte Preise

Leistungen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen. Sie unterliegen einer marktorientierten Preisgestaltung, die die Kosten für die Erbringung der Leistung deckt.

Gemäß dem Beschluss des regionalen Umweltamtes von Imatra umfassen ergänzende Dienstleistungen Folgendes: 

  1. Bildgebende Verfahren in Situationen, in denen eine angemessene Untersuchung des Tieres und die Beurteilung der Notwendigkeit einer Behandlung erforderlich sind.
  2. Chirurgische Behandlung in lebensbedrohlichen Notfällen, wie z. B. Kaiserschnitt und Hysterektomie bei Hunden.
  3. Untersuchungen, Studien und grundlegende Verfahren im Zusammenhang mit der Fortpflanzung von Heim- und Hobbytieren.
  4. Grundlegende Krankheitsbehandlung und damit verbundene Untersuchungen bei Haus- und Hobbytieren sowie Nachsorgetermine wie Kontrollbesuche und Probenentnahme.
  5. Grundlegende chirurgische Versorgung von Kleintieren, auch in nicht lebensbedrohlichen Situationen 
  6. Grundlegende tierärztliche Versorgung für Haus- und Hobbytiere von außerhalb. Kunden aus Imatra, Ruokolahti, Rautjärvi und Parikkala gelten in den regionalen Ämtern in Ruokolahti und Parikkala als Einwohner der Gemeinde.

Gebühren für Neukunden

Durch das Gesetz müssen die Einwohner nun zwei separate Gebühren für einen Besuch beim Tierarzt entrichten:

  • Gebühr gemäß dem Tarif des städtischen Tierarztes
  • Die Klinikgebühr wird von der Gemeinde erhoben, zuzüglich gegebenenfalls anfallender Kosten für zusätzliche Leistungen in Höhe von 53 €/h (inkl. MwSt.). Die Preisliste finden Sie hier. Von der Website der Umweltdienste der Region Imatra.

Für mehr Informationen:

Cheftierärztin Katja Mustonen, katja.mustonenatimatra.fi (katja[dot]mustonen[at]imatra[dot]fi)

Umweltmanagerin Sanna Hämäläinen, Sanna. Hamalainenatimatra.fi (sanna[dot]hamalainen[at]imatra[dot]fi), Tel. 020 617 1034

 

Veterinärmedizinische Versorgung | Stadt Imatra

Schreibe einen Kommentar

CAPTCHA
Schreiben Sie die im Bild gezeigten Zeichen.