Die Organisation der Abfallwirtschaft wird durch das Abfallgesetz (646/2011) geregelt. Regionale Vorschriften, die das Abfallgesetz für den Zuständigkeitsbereich konkretisieren, werden in den gemäß dem Abfallgesetz erstellten Abfallbewirtschaftungsvorschriften für Südkarelien erlassen. Wie der Name schon sagt, handelt es sich dabei um verbindliche Vorschriften und nicht um Empfehlungen. Ziel der Abfallwirtschaftsvorschriften ist es, Schäden und Gefahren für Gesundheit und Umwelt durch Abfälle oder die Abfallwirtschaft zu verhindern und die Einhaltung der Rangfolge zu fördern. Die Abfallbewirtschaftungsvorschriften werden von der Abfallbehörde Südkareliens erlassen.
Die Abfallbewirtschaftungsvorschriften gelten für alle Grundstücke, die zum Wohnen, für Freizeitaktivitäten sowie für kommunale Dienstleistungs- und Verwaltungstätigkeiten bestimmt sind. Deshalb. Eigentümer und Betreiber von Grundstücken sowie ggf. weitere Betreiber müssen die Vorschriften zur Abfallbewirtschaftung einhalten.
In den Abfallwirtschaftsverordnungen sind viele praktische Regelungen zur Abfallbewirtschaftung enthalten, wie etwa die Pflicht zur getrennten Sortierung von Abfallarten, die grundstücksspezifischen Pflichten für Wertstoffbehälter sowie die Gestaltung der Abfallbehälter, deren Platzierung und die Leerungsintervalle.