Bibliotheksausweis und Benutzerverantwortung
Das Recht zur Benutzung der Bibliothek wird jedem eingeräumt, der sich an diese Benutzungsordnung hält.
Um einen Bibliotheksausweis und eine ID-Nummer zu erhalten, muss sich der Kunde ausweisen und mit seiner Unterschrift zustimmen, die Benutzungsregeln des Landes einzuhalten. Für Kinder unter 15 Jahren ist eine schriftliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten erforderlich. Für die mit der Gemeinschaftskarte ausgeliehenen Medien ist der Kartenverantwortliche verantwortlich.
Der Bibliotheksausweis ist persönlich und der Kunde ist für alle mit dem Ausweis ausgeliehenen Medien verantwortlich. Individualität gilt auch für die selbstbestimmte Nutzung der Bibliothek. Der Erziehungsberechtigte ist verantwortlich für die mit dem Bibliotheksausweis entliehenen Medien eines Kindes unter 15 Jahren und für die Nutzung der sonstigen Dienstleistungen, Einrichtungen, Einrichtungen und Selbstbedienungsbibliotheken der Bibliothek.
Der Bibliotheksausweis ist bei der Ausleihe und ggf. auch bei der Nutzung von Bibliotheksdiensten grundsätzlich vorzuzeigen.
Der Verlust des Ausweises sowie eine Adress- oder Namensänderung sind der Bibliothek unverzüglich zu melden. Der Kunde haftet für die mit dem Ausweis ausgeliehenen Medien und die anfallenden Gebühren, bevor der Verlust des Bibliotheksausweises gemeldet wird.
Der Bibliotheksbenutzer ist verpflichtet, Bibliotheksgut und sonstiges Eigentum pfleglich zu behandeln, damit es nicht beschädigt wird. Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch entliehenes Material oder gebrauchte Geräte entstehen.
Ausleihen
Die Materialien haben unterschiedliche Leihfristen. Die Fälligkeitstermine sind auf der Ausleihquittung ersichtlich. Die Ausleihe kann verlängert werden, wenn keine Vorbehalte gegen das Material bestehen oder die maximale Anzahl an Verlängerungen nicht überschritten wird. Die Verlängerung der Ausleihe kann im Kundenservice der Bibliothek, in der Online-Bibliothek, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Die Ausleihe von Filmen, Spielen und Fernsehsendungen ist nach den Altersgrenzen des Bildprogrammgesetzes begrenzt.
Kunden können Reservierungen und Kaufvorschläge für das Material machen. Bestände, die sich nicht in der Bibliothek befinden, werden als Fernleihe aus anderen Bibliotheken weitergeleitet. Der Fernservice richtet sich nach den nationalen Richtlinien, den Geschäftsbedingungen der ausleihenden Bibliothek und den von ihr festgelegten Gebühren.
Wiederherstellung
Ausleihen müssen spätestens am Fälligkeitsdatum zurückgegeben oder verlängert werden. Auf Wunsch erhalten Sie eine Quittung für die Rücksendung. Die Leihfrist endet mit dem Ende der Service- bzw. Selbstbedienungszeit und mit dem Ende des Tages in der Online-Bibliothek.
Einige Bibliotheken haben eine Rückgabeklappe. Über Luukku zurückgegebene Materialien werden am nächsten Werktag als zurückgegeben registriert. Die Rückkehr zur Rückgabeklappe liegt in der Verantwortung des Kunden.
Gebühren
Die Nutzung, Ausleihe und Vormerkung bibliothekseigener Bestände sowie die Betreuung, Beratung und Information der Bibliotheksnutzer ist kostenlos. Die Bibliothek erhebt z.B. für verspätet zurückgegebenes Material, Nichtabholung von reserviertem Material, Lieferung von Verspätungsbenachrichtigungen und Rechnungen, beschädigtes Material und Ausdrucke. Die aktuellen Gebühren sind in einem separaten Anhang aufgeführt.
Die Bibliothek ist nicht verantwortlich für die Zustellung von Fälligkeitserinnerungen oder Verspätungsbenachrichtigungen. Die Fälligkeit ist verbindlich. Eine Säumnisgebühr wird auch für den Fall erhoben, dass die Verlängerung von Ausleihen in der Online-Bibliothek nicht erfolgreich war.
Verloren gegangenes oder beschädigtes Material ist durch ein neues, gleichartiges Exemplar oder gegen Zahlung des von der Bibliothek festgelegten Preises zu ersetzen. Aufgrund von Urheberrechtsgebühren können DVDs, Blu-Rays und CD-Roms nicht durch einen neuen Song ersetzt werden.
Die Bibliothek ist berechtigt, ihre Forderungen gerichtlich einzuziehen. Der Kunde erstattet die durch die Einziehung von Zahlungen entstandenen Kosten.
Verlust des Rechts auf Ausleihe
Der Kunde verliert das Recht auf Kreditaufnahme, wenn nicht zurückgezahlte Kredite in Rechnung gestellt wurden oder unbezahlte Zahlungen die im Zahlungsanhang festgelegte Grenze überschreiten. Das Leihverbot gilt, bis der Kunde die Zahlungen geleistet hat.
Verlust des Nutzungsrechts
Der Verlust des Benutzungsrechts bedeutet ein vorübergehendes Verbot der Benutzung der Bibliothek in den Fällen, in denen der Kunde den Bibliotheksbetrieb wiederholt und erheblich stört, seine Sicherheit gefährdet oder Eigentum der Bibliothek beschädigt. Die Sperre kann maximal 30 Tage betragen. Bei Imatra bestimmt der Serviceleiter des Kultur- und Lernzentrums das Nutzungsverbot. Bei der Verhängung eines Verwendungsverbots ist den Beteiligten Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Über das Nutzungsverbot wird ein Bescheid erlassen, zu dem der Kunde nach Maßgabe des Kommunalrechts Abhilfe verlangen kann.
Kundendatenschutz
Das Ausleihregister der Bibliothek entspricht dem Datenschutzgesetz. Die Bibliothek hat das Recht, die persönliche Identifikationsnummer des Ausleihers in das Register einzutragen (Personal Information Act 523/1999, § 13). Die Informationen im Register werden nicht an Dritte weitergegeben. Das Register und die Datenschutzerklärung können in der Bibliothek und auf der Website eingesehen werden.
Genehmigt vom Service Manager des Kultur- und Lernzentrums am 25.5.2020. Mai XNUMX.