Ein Schadensersatzanspruch gegenüber der Stadt Imatra kann geltend gemacht werden, wenn der Schaden in einem von der Stadt verwalteten Gebiet eingetreten ist und Anlass zu der Annahme besteht, dass die Stadt an dem Schaden mitgewirkt hat, beispielsweise durch erhebliche Vernachlässigung der Instandhaltung.
Die Stadt Imatra haftet nicht für Schadensersatz, wenn der Schaden auf dem Gehweg oder an der Kreuzung eines anderen Grundstücks entstanden ist. Die Verantwortung für die Instandhaltung der Fahrspuren liegt bei der Stadt und den Grundstückseigentümern. Es gehört dem Eigentümer der Immobilie Winterwartung des Gehwegs neben dem Grundstück und der eigenen Grundstückszufahrt.
Annektieren: Wartungsaufgaben (Bild)
Darüber hinaus verfügt das Stadtgebiet über öffentliche Straßen im Besitz des Staates, die für das regionale ELY-Zentrum (Elinkeino-, liikkein og militørensekstur) zuständig sind.
Bei Sachschäden wird eine Entschädigung von Ihrer eigenen Versicherungsgesellschaft verlangt. Bei einem Unfall am Arbeitsplatz oder auf Dienstreise wird eine Entschädigung von der Unfallversicherung des Arbeitgebers beantragt.
Anspruch auf Schadensersatz
Es wird ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht schriftlich. Um eine reibungslose Bearbeitung des Antrags zu ermöglichen, muss der Antrag sorgfältig ausgefüllt werden.
Der Schadensersatzantrag muss möglichst zeitnah nach dem Schadensereignis gestellt werden. Sollten bei der Antragstellung nicht alle erforderlichen Anlagen vorliegen, können diese im Rahmen der Bearbeitung als zusätzliche Informationen nachgereicht werden. Vor der eigentlichen Entscheidungsfindung müssen jedoch alle notwendigen Anlagen eingereicht werden (z. B. Zahlungsbelege).
Das Formular kann ausgefüllt und abgeschickt werden elektronisch.
Füllen Sie das Formular online aus
Das können Sie auch Ausgang und füllt das Formular mit einem Stift aus. Der Antrag auf Schadensersatz wird an das Stadtregister von Imatra unter Virastokatu 2, 55100 Imatra oder per E-Mail gesendet Registrierung
imatra.fi (kirjaamo[at]imatra[dot]fi).
PDF Datei: Schadensersatzanspruch (Formular)
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Anträge beträgt etwa 4-6 Monate. Im Einzelfall kann die Bearbeitungsdauer jedoch variieren. Nach Bearbeitung des Schadensersatzanspruchs wird dem Antragsteller die Entscheidung schriftlich mitgeteilt.
Der Schadensersatzanspruch muss umfassen
- Vorname, Nachname und Kontaktdaten des Antragstellers (einschließlich Bankverbindung)
- Was ist passiert und wann
- Wo es passiert ist, eine Kartendarstellung des Tatorts
- Anspruch (angefallene Kosten, vorübergehende Unannehmlichkeiten usw.)
- Original bezahlte Rechnungen
- Haftungsgrund (z. B. schlechter Straßenzustand)
- Kontaktinformationen möglicher Augenzeugen, Fotos und anderes Material im Zusammenhang mit dem Schadensersatzanspruch
Der Antragsteller kann auch um zusätzliche Informationen über den Schaden gebeten werden.