Das Fällen von Bäumen in den Stadtplanungsgebieten von Imatra ist eine genehmigungspflichtige Tätigkeit. Bei der Genehmigungserteilung werden der Zustand der Bäume, die Auswirkungen auf die Umwelt und das Straßenbild/Landschaftsbild beurteilt. Der Grundstückseigentümer/-besitzer kann verpflichtet werden, anstelle eines landschaftlich wertvollen Baumes einen neuen Baum zu pflanzen.
Die Erteilung oder Verweigerung von Abholzungsgenehmigungen ist eine behördliche Tätigkeit, für die von den Gemeinden keine Gebühr erhoben wird.
Bei der Bearbeitung der Baumfällgenehmigung befinden sich das Eigentümergrundstück und das Mietgrundstück der Stadt in gleicher Lage. Mit der erteilten Genehmigung liegt die Verantwortung für das Fällen des Baumes beim Grundstückseigentümer bzw. Eigentümer.
Für Bäume, die im Straßenbereich zwischen Grundstück und Straße wachsen, ist der Grundstückseigentümer/-besitzer verantwortlich.
Annektieren: Bild der Wartungsverantwortung.
Bei Wohnungsbaugesellschaften kann eine Baumfällgenehmigung beim Hausverwalter oder beim Vorstandsvorsitzenden beantragt werden.