Im Zusammenhang mit dem Eigentümerwechsel eines Gebäudes, das sich auf einem von der Stadt Imatra gepachteten Grundstück befindet, muss der neue Eigentümer des Grundstücks die Stadt über den Pächterwechsel informieren. Die Anzeige muss spätestens unverzüglich erfolgen innerhalb von drei Monaten über die Eigentumsübertragung.
Der Verkäufer kann der Gemeinde auch eine Kopie des Kaufvertrags zukommen lassen, um sicherzustellen, dass die Grundstücksmiete auf den neuen Wohnungseigentümer übertragen wird.
Melden Sie die Übertragung des Mietrechts
Sie können eine Mietübertragungsmitteilung senden per E-Mail zur Adresse Stadtplanung
imatra.fi (Stadtplanung[at]imatra[dot]fi). Fügen Sie der E-Mail die Abtretungsurkunde oder ein anderes Dokument basierend auf dem Ertrag bei.
Oder Sie reichen eine Übertragungsurkunde ein Papierkopie:
- Kopieren Sie den Kaufvertrag, die Übertragungsurkunde oder ein anderes Dokument, das auf der Rendite basiert
- Bringen Sie es in einem Umschlag mit der Aufschrift „Urban Planning“ auf der Oberseite zum Kundendienst der Stadt
- oder per Post an die Adresse Kaupunkisuunnitti, Virastokatu 2, 55100 Imatra senden.
Reichen Sie eine Mitteilung über die Übertragung des Pachtvertrags beim Landvermessungsamt ein
Zusätzlich zum vorherigen muss der neue Mieter die Eintragung der Übertragung eines Sonderrechts (Mietrechts) aus der Landesvermessung beantragen innerhalb von 6 Monaten Unterzeichnung eines Kaufvertrags oder einer anderen Übertragungsurkunde.
Mitteilungen zur Mietübertragung:
Stadtplanung
imatra.fi (Stadtplanung[at]imatra[dot]fi)
(Verwenden Sie auf Wunsch eine verschlüsselte E-Mail)
Tai
Kundenservice des Rathauses von Imatra
Virastokatu 2
55100 Imatra