Die Stadt ordnet Straßenflächenrücknahmen in der Regel dann an, wenn in Straßenflächen grundlegende Sanierungsmaßnahmen, darunter auch Arbeiten an der Wasserversorgung, durchgeführt werden.
Für das Gelände liegt ein gültiger Bebauungsplan vor, in dem im Rahmen der Planfeststellung der Flächenbedarf für die städtischen Dienste und sonstige Infrastruktur geklärt bzw. bewertet wurde.
Die Stadt fungiert als Erlöser, also praktisch als Zahler der Entschädigung.
Die Ablösung wird bei der finnischen Landesvermessungsbehörde in Auftrag gegeben, deren Lieferingenieur gemeinsam mit den Vertrauensleuten der Stadt den Wert des abzulösenden Gebiets schätzt.
Die monetäre Entschädigung wird nach den Vegetationstabellenwerten und gesondert für als Straßenflächen erworbene Grundstücke festgelegt.
Der Rückkaufprozess umfasst eine Eröffnungs- und eine Abschlussbesprechung sowie gegebenenfalls weitere Besprechungen und Ortsbesichtigungen. Einladungen zu den Rückkaufsbesprechungen werden an die betroffenen Grundstückseigentümer verschickt. Sie können und sollten an den Besprechungen teilnehmen.
Die Stadt ist verpflichtet, die Grundstückseigentümer für die Flächen zu entschädigen, die sie im Plan als Straßenflächen verliert. Die Entschädigung erfolgt in Geld.
Die Stadt wird grundsätzlich keine Pflanzen oder Ähnliches nachpflanzen, die der Grundstückseigentümer verloren hat, sondern für die zu ersetzenden Gegenstände eine finanzielle Entschädigung zahlen.
Gemäß dem Immobiliengründungsgesetz muss der Stadtrat lokale Personen als Treuhänder wählen, die mit Immobilienangelegenheiten vertraut sein und die örtlichen Gegebenheiten kennen, finnische Staatsbürger sein müssen und deren Handlungsfähigkeit (einschließlich anderer Bedingungen) nicht eingeschränkt ist.