Für alle Anzeigen und Beschilderungen ist eine Genehmigung erforderlich.
Das Anbringen von Werbeschildern an Verkehrszeichenpfosten ist verboten und kann die Verkehrssicherheit gefährden. Die Polizei oder die Stadt können nicht autorisierte Schilder entfernen.
Unternehmen müssen für die Werbung eine Genehmigung beantragen. Die Stadt berät hinsichtlich ihrer ordnungsgemäßen Platzierung und stellt sicher, dass sie rechtmäßig in unserem Straßenraum platziert werden.
Anzeigengröße und -layout:
- Die Anzeige darf weder Inhalte, Symbole noch Farbgebung von Verkehrszeichen gemäß der Straßenverkehrsordnung enthalten oder den Formen von Verkehrszeichen ähneln.
- Die Werbung darf nicht blendend sein und kein reflektierendes Material oder reflektierende Oberflächen enthalten.
- Werbeanzeigen/Schilder müssen so bemessen sein, dass sie weder eine Sichtbehinderung für den Verkehr darstellen noch den Fußgängerverkehr anderweitig beeinträchtigen oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
Genehmigungen werden sowohl für die kurzfristige als auch für die langfristige Nutzung erteilt.
Die Bewilligung können Sie wie folgt beantragen:
🔹 Lupapiste-Dienst: www.lupapiste.fi: Öffentliche Flächen >> Nutzung öffentlicher Flächen oder sonstiger kommunaler Flächen >> Platzierung von Werbe- und Leiteinrichtungen
🔹Kleinanzeigen: Sie können sich an die städtische Infrastruktur wenden, city_infra
imatra.fi (kaupunki_infra[at]imatra[dot]fi)