Hat der Grundstückseigentümer einen Mieter in der ihm gehörenden Immobilie, kann für den Mieter ein Nutzungsvertrag abgeschlossen werden. Auf diese Weise werden dem Mieter Wasser- und Abwassernutzungsgebühren sowie Grundgebühren in Rechnung gestellt. Ein Nutzungsvertrag kann sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen abgeschlossen werden.
Die Suomi.fi-Identifikation wird in der elektronischen Benachrichtigung verwendet.
Voraussetzung für den Abschluss eines Mietvertrages ist eine vom Mieter ausgefüllte Anzeige des Mietbeginns sowie die schriftliche Zustimmung des Vermieters zum Abschluss des Mietvertrages. Für das Inkrafttreten des Nutzungsvertrages ist das Ausfüllen beider Formulare erforderlich.
Sie werden gebeten, uns dies auf dem Nutzungsvereinbarungsformular mitzuteilen Ablesung des Wasserzählers ab dem Tag, an dem der Wasserverbrauch des Mieters beginnt. Daher kann das Formular frühestens dann ausgefüllt werden, wenn der Wasserzählerstand bekannt ist.
Der Grundstückseigentümer kann die Einwilligungserklärung hier ausfüllen:
Wenn es nicht möglich ist, eine Meldung elektronisch zu erstellen, können Sie eine Meldung auch erstellen, indem Sie eine Papierversion des Formulars ausfüllen. Ein Papierformular erhalten Sie beim Kundendienst von Imatra Vede.