Einzelpersonen, Treuhänder, Vereine, Unternehmen, Behörden und andere Organisationen können Auskunftsanfragen an die Stadt richten.
Ausgangspunkt des Publizitätsgesetzes ist, dass die Gemeinde die Anforderung von Dokumenten unverzüglich bearbeiten muss. Das Gesetz sieht für gewöhnliche Fälle eine Frist von zwei Wochen und für Fälle, die eine anspruchsvollere Informationssuche erfordern, einen Monat vor. Eine Empfangsbestätigung des Auskunftsersuchens und eine Benachrichtigung über die Ergreifung von Maßnahmen werden dem Kunden unverzüglich zugestellt.
Auskunftsersuchen richten Sie bitte per E-Mail an das Einwohnermeldeamt: Registrierung
imatra.fi (kirjaamo[at]imatra[dot]fi) oder per Post: Stadt Imatra, Standesamt, Virastokatu 2, 55100 Imatra. Bei der Geschäftsstelle wird das Auskunftsersuchen im Fallmanagementsystem erfasst, an die antwortende Partei weitergeleitet und das Verfahren eingeleitet. Sie können eine Auskunftsanfrage auch telefonisch, über elektronische Dienste oder persönlich stellen.
Auskunftsersuchen zu öffentlichen Urkunden
Informationsanfrage für nicht öffentliche Dokumente
Antrag auf Berichtigung von Registerdaten
Für anspruchsvolle und besonders anspruchsvolle Informationsrecherchen kann dem Kunden eine Gebühr entsprechend der von der Gemeinde festgesetzten Gebühr in Rechnung gestellt werden (gilt nicht für andere Behörden). Auch das Kopieren und Versenden von Dokumenten per Post ist kostenpflichtig. Hierüber wird der Kunde gesondert informiert.
Vertrauliche und sensible Informationen werden per verschlüsselter E-Mail, Post oder persönlich übermittelt.
Verarbeitungsprozess von Informationsanfragen in der Stadt Imatra