Der Rat der Stadt hat am 4.11.2024. November 244 die Betriebsanweisung Informationsmanagement mit ihren Anlagen § XNUMX genehmigt, die in allen Stadtteilen als Leitfaden für die Umsetzung des Informationsmanagements gelten soll.
Ziel des Datenverwaltungsgesetzes (906/2019) ist es, eine qualitativ hochwertige und einheitliche Verwaltung der Datenmaterialien der Behörde und eine sichere Datenverarbeitung sicherzustellen, um den Grundsatz der Offenheit umzusetzen. Der Zweck des Informationsmanagementgesetzes besteht darin, die Interoperabilität von Informationssystemen und Informationsreserven zu fördern. Auch die Umsetzung des Informationsmanagements muss überwacht werden.
Die Betriebsanweisungen für das Informationsmanagement basieren auf den Bestimmungen von Abschnitt 4 des Informationsmanagementgesetzes und der Umsetzung von Kapitel 14 der Verwaltungsordnung der Stadt Imatra. Es handelt sich um einen umfassenden Leitfaden zur Umsetzung des Informationsmanagements der Organisation. Eine solche Weisung gab es bei der Stadt bisher nicht.
Gemäß dem Archivgesetz (831/1994) liegt die Organisation des Dokumentenmanagements in der Verantwortung der Stadtregierung, die auch die Richtlinien zum Informationsmanagement genehmigt. Die Anweisungen werden entsprechend den Vorschriften, der Organisationsstruktur oder betrieblichen Änderungen überprüft und aktualisiert.
Weitere Informationen: Informationsmanagement-Spezialistin Satu Tuomela, Tel. 0206 172 208, Märchen
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