Kuva
Laut Tierschutzgesetz muss das Tier gut behandelt werden und es darf ihm kein unnötiges Leid zugefügt werden. Es ist verboten, unnötige Schmerzen und Leiden zu verursachen. Darüber hinaus muss die Tierhaltung die Erhaltung der Tiergesundheit fördern und die physiologischen und verhaltensbezogenen Bedürfnisse der Tiere berücksichtigen.
Die Tierschutzkontrollbehörden der Gemeinde sind die Amtstierärzte, die Polizei und die mit der Gesundheitsschutzkontrolle der Gemeinde betrauten Beamten.
Hinweise zum Tierschutz Tierschutz
imatra.fi (Tierschutz[at]imatra[dot]fi)
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