Ich besitze eine Immobilie, die überhaupt nicht genutzt wird. Muss ich weiterhin Müllgebühren bezahlen?
Gemäß Abfallgesetz (646/2011) sind alle Wohn- und Freizeitimmobilien verpflichtet, sich an das kommunale Abfallwirtschaftssystem anzuschließen. Von dieser Verpflichtung können lediglich nicht nutzbare Immobilien ausgenommen werden. Für ungenutzte Grundstücke können Sie jedoch eine Reduzierung der Müllgebühren (Nutzung einer regionalen Sammelstelle) oder eine Unterbrechung des Mülltransports (eigene Mülltonne) beantragen.
Was ist die Müllgrundgebühr und warum muss diese auch für ungenutzte Grundstücke bezahlt werden?
Die Grundgebühr ist eine jährlich erhobene Gebühr auf Grundlage des Abfallgesetzes (Abfallgesetz 646/2011, Kapitel 9, Abfallbewirtschaftungsgebühren) und dient der Finanzierung gesetzlich vorgeschriebener Abfallbewirtschaftungsleistungen wie Versorgungs- undKosten der Sonderabfallbehandlung, Investitionen in das Annahmenetz, Kosten für Verwaltung, Information und Beratung sowie den Aufbau der Abfallwirtschaft für Nutz- und Sonderabfälle.
Die Abgabe wird auf alle Wohngebäude erhoben, die für eine Wohnnutzung geeignet sind.
Warum muss die Abfallentsorgung im Ferienhaus separat organisiert werden?
Die Verpflichtung zur Zugehörigkeit zum kommunalen Abfallwirtschaftssystem und die daraus resultierenden Abfallgebühren sind grundstücksbezogen. Die Tatsache, dass dieselbe Person Eigentümerin einer Immobilie ist und für diese die Abfallgebühren zahlt, hat keinen Einfluss auf die Abfallgebühren für andere Immobilien derselben Person.
Muss Bioabfall getrennt werden?
Die Abfallbewirtschaftungsvorschriften Südkareliens schreiben die Trennung von Bioabfällen in allen Wohn- und Freizeitimmobilien in der gesamten Region Südkarelien vor. Sofern für Bioabfälle kein Abtransport möglich ist oder diese nicht zu den Bioabfallbehältern der regionalen Sammelstellen gebracht werden, müssen diese gemäß der Abfallwirtschaftsverordnung (§ 19) in einem Komposter kompostiert werden.
Ich verbringe den Sommer ganzjährig in meinem Ferienhaus bzw. lebe den Winter im Ausland. Wie soll ich die Abfallentsorgung organisieren?
Wird das Objekt wiederholt nur während der Sommer- oder Wintersaison genutzt, kann eine Leerung des Abfallcontainers nur für diese Zeiträume (Sommersaison 1.5.–31.10. bzw. Wintersaison 1.11.–30.4.) vereinbart werden.
Der Entleerungsplan kann mit Etelä-Karjalan Jätehuolto Oy entsprechend ihrem Transportplan vereinbart werden. Die Entleerung erfolgt vereinbarungsgemäß von einer Sommer- bzw. Wintersaison zur nächsten.
Ich recycle alles, was möglich ist, sodass nur sehr wenig Trockenabfall entsteht. Kann ich ein längeres Ölwechselintervall erreichen?
Ist der Anfall von Trockenmüll auf dem Grundstück nachweislich außergewöhnlich gering, kann das Grundstück beim Abfallwirtschaftsträger eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um das Leerungsintervall des Trockenmüllcontainers auf 16 Wochen zu verlängern.
Bei der Entscheidung werden folgende Faktoren berücksichtigt: die Menge des anfallenden Trockenmülls, die Anzahl der Bewohner der Immobilie und die Mülltrennung.