Eine eigenständige Behandlung von Klärschlamm ist mit den nachstehend genannten Ausnahmen (§ 38) verboten.
Als Dünger für Felder
Im eigenen Haushalt anfallender Klärschlamm darf zur Düngung auf dem eigenen oder einem von Ihnen bewirtschafteten Feld ausgebracht werden. Schlamm muss IMMER durch Kalkstabilisierung oder eine andere von der finnischen Lebensmittelbehörde zugelassene Methode behandelt werden. Dabei ist die jeweils gültige Gesetzgebung zu berücksichtigen.
Jede eigenständige Verarbeitung von Klärschlamm muss grundsätzlich vorab schriftlich bei der südkarelischen Abfallwirtschaftsbehörde angezeigt werden. Die Benachrichtigung erfolgt für jeden Verarbeitungsvorgang gesondert.
Ein aktiver Landwirt kann maximal vier Hausklärschlämme von benachbarten Grundstücken verarbeiten. Schlamm muss wie Ihr eigener Schlamm behandelt werden, bevor er zur Düngung auf das Feld ausgebracht wird. Der Schlammempfänger muss dem Abfallwirtschaftsträger anzeigen, von welchen Grundstücken er Schlamm erhält.
Kompostierung von Klärschlamm
Die eigenständige Behandlung von Klärschlamm durch Kompostierung ist dem Abfallwirtschaftsträger vorab anzuzeigen.
Schlamm aus der Klärgrube für Flüssigschlamm und Grauwasser (Waschwasser) kann auf dem Grundstück kompostiert werden, wenn ausschließlich Trägerwasser verwendet wird oder die anfallende Schlammmenge gering ist (weniger als 20 Liter/Entleerung bzw. 50 Liter/Jahr). Eine Verwertung von Klärschlamm aus umliegenden Grundstücken ist möglich, sofern die Menge und Qualität des zu kompostierenden Schlammes den oben genannten Anforderungen entspricht.
Bei Grundstücken mit Druckwasseranschluss ist eine Kompostierung von Flüssigschlamm nur mit einer entsprechenden Abweichungsgenehmigung des Abfallwirtschaftsträgers möglich. Die Umweltschutzbehörde muss die Ausnahmegenehmigung unterstützen.
Der Schlammkomposter sollte:
dafür ausgelegt, geschlossen und gut belüftet
vor Schädlingen geschützt
Abflusswasser wird daran gehindert, in den Boden einzudringen
Die Kompostierungszeit für Fäkalien beträgt mindestens ein Jahr.