In Fragen der Abfallwirtschaftsordnung und der Abfallgebühren können Sie sich an die Südkarelische Abfallwirtschaftsbehörde wenden.
Die Südkarelische Abfallwirtschaftsbehörde entscheidet beispielsweise über die Leerungsintervalle der Trockenabfallbehälter, die Abfallgebühren und verarbeitet die Zahlungserinnerungen für die Abfallgebühren.
Aussetzung der grundstücksbezogenen Abfalltransporte
Bei Leerstand der Immobilie, z.B. durch Verkauf oder institutionelle Betreuung des Bewohners, kann der objektbezogene Müllabtransport für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden. Bei Aussetzungen, die länger als sechs Monate dauern, muss eine Abweichungsgenehmigung beim Abfallwirtschaftsamt beantragt werden. Eine Aussetzung von weniger als sechs Monaten kann direkt mit South Karelia Waste Management Ltd. vereinbart werden. Wurde das Leerungsintervall für die grundstückseigene Trockenabfalltonne auf 12 bzw. 16 Wochen verkürzt, ist eine kürzere Aussetzung als sechs Monate nicht möglich. Durch die Aussetzung entfallen auch die für das Grundstück jährlich zu entrichtenden Gebühren (Grundgebühr und Amtsgebühr) nicht.
Verlängerung des Entleerungsintervalls des Trockenabfallbehälters
Das Entleerungsintervall des Trockenabfallbehälters kann 1, 2, 4 (innerorts 6), 8 oder 12 Wochen betragen. Diese Entleerungsintervalle können direkt mit Etelä-Karjalan Jätehuolto Oy vereinbart werden. Wenn das Abfallaufkommen auf dem Grundstück außergewöhnlich gering ist, kann das Grundstück eine Ausweichgenehmigung beantragen, um das Leerungsintervall des Trockenabfallbehälters auf 16 Wochen zu verlängern.
Gemeinsamer Abfallbehälter oder Komposter
Den Grundstücken steht die Nutzung eines gemeinschaftlich genutzten Abfallbehälters (Trocken-, Bio-, Wertstoffmüll) oder Komposters zur Verfügung. Bei Nachbargrundstücken genügt eine einfache Meldung dieser Vorgehensweise an Etelä-Karjalan Jätehuolto Oy.
Handelt es sich bei den betroffenen Grundstücken nicht um Nachbargrundstücke oder liegt die Teilnehmerzahl über fünf, muss eine Abweichungsgenehmigung beantragt werden.
Verringerung oder Abschaffung der Abfallgebühr
Die Abfallgebühren der Liegenschaft können auf Antrag geändert oder nicht erhoben werden. Die Anträge müssen genau begründet werden. Die Abschaffung der Abfallgebühr ist nur möglich, wenn sich die Immobilie in einem unbewohnbaren Zustand befindet. In diesen Fällen muss der Antragsteller die Unbrauchbarkeit des Grundstücks gegenüber der Abfallwirtschaftsbehörde durch Urkunden oder Lichtbilder nachweisen.
Hinweis zur Kompostierung
Die Abfallwirtschaftsvorschriften Südkareliens schreiben eine Trennung des Biomülls in allen Wohn- und Freizeitimmobilien in der gesamten Region Südkarelien vor. Gemäß Abfallgesetz (646/2011) muss der Besitzer der Abfälle die Kompostierung von Lebensmittelabfällen der Abfallwirtschaftsbehörde melden. Wenn Sie für Bioabfälle einen Transportdienst nutzen, ist die Abgabe einer Kompostierungsmitteilung nicht notwendig.
Einspruch gegen Zahlungskorrektur
Nach dem Abfallgesetz hat der Gebührenpflichtige das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Abfallrechnung einen Berichtigungsantrag beim kommunalen Abfallwirtschaftsamt zu stellen. Der Entgeltkorrekturantrag wird schriftlich bei der Abfallwirtschaftsbehörde gestellt und je nach Entscheidung ggf. eine neue Abfallrechnung an den Kunden versandt.