Der Abfallgebührentarif für Südkarelien wird jährlich erstellt und vom Abfallamt Südkarelien genehmigt. Die Abfallgebührenordnung informiert detailliert über beispielsweise die Gebühren für die Leerung von Abfallbehältern, die Gebühren der regionalen Sammelstellen, die Grundgebühren der Abfallwirtschaft sowie die Behördengebühren der Gemeinden. Der Tarif regelt auch Aufgaben der Abfallwirtschaft, beispielsweise Missbrauchsgebühren und die Müllabfuhr. Bei den in der Gebühr enthaltenen Abfallgebühren handelt es sich um öffentlich-rechtliche Gebühren, also Gebühren auf gesetzlicher Grundlage, die u.a. auch ohne Gerichtsbeschluss vollstreckbar sind.
Gemäß Abfallgesetz (§ 78) muss eine Gemeinde für die von ihr organisierte Abfallbewirtschaftung eine Abfallgebühr erheben, die alle Kosten, die ihr bei der Erfüllung ihrer Aufgabe entstehen, vollständig deckt. Die Abfallgebühren können Sie der kommunalen Abfallgebührenordnung für Südkarelien entnehmen.
Die Abfallgebühr setzt sich aus drei verschiedenen Gebühren zusammen:
Grundgebühr: Gebühr, die unter anderem zur Erbringung kostenloser Abfallentsorgungsleistungen für Haushalte dient, wie etwa der Abholung und Verwertung von Wertstoffen und Sondermüll. Darüber hinaus werden die Kosten für die Erschließung von Nutz- und Sonderabfällen, Investitionen in das Annahmenetz sowie Kosten für Verwaltung, Information und Beratung gedeckt. Die Kündigungsgebühr wird einmal jährlich erhoben.
Behördengebühr: Gebühr, mit der die mit der Organisation der Abfallwirtschaft verbundenen Verwaltungsaufgaben des Abfallwirtschaftsträgers und die dadurch entstehenden Kosten abgedeckt werden. Die Behördengebühr wird einmal jährlich erhoben.
Grundstücksabfalltransportgebühr: Eine Gebühr, die auf der Größe der auf dem Grundstück befindlichen Abfallcontainer und der Häufigkeit der Entleerung basiert. Im Preis inbegriffen sind der Abfalltransport und die Abfallbehandlung.
TAI
Regionale Sammelstellengebühr: Gebühr, die zur Nutzung einer regionalen Sammelstelle auf Grundstücken berechtigt, die über keine grundstücksgebundene Abfallbeförderung verfügen. Im städtischen Bereich gelegene Grundstücke müssen in den grundstücksspezifischen Abfalltransport einbezogen werden. Die regionale Sammelstellengebühr wird einmal jährlich als Einmalzahlung erhoben.
Den vom Abfallamt Südkarelien genehmigten Abfallgebührensatz für 2026 finden Sie im nachstehenden Anhang.
Abrechnung
Die Abrechnung der Abfallwirtschaft erfolgt durch das Abfallunternehmen Etelä-Karjalan Jätehuolto Oy als Dienstleister, die Abfallgebühren werden jedoch vom Abfallamt festgelegt. Der Abfallwirtschaftsbetrieb erstattet jährlich Bericht über die Entstehung und Verwendung der Abfallgebühren.
Nach dem Abfallgesetz hat der Abgabenpflichtige das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Abfallrechnung beim kommunalen Abfallwirtschaftsträger Beschwerde einzulegen, der über eine Änderung der Abfallgebühr entscheiden kann.
Es erfolgt eine schriftliche Zahlungserinnerung an den Abfallwirtschaftsträger und je nach Entscheidung wird dem Kunden ggf. eine neue Abfallrechnung zugesandt.