Das South Karelia Waste Board fungiert als gemeinsame Abfallwirtschaftsbehörde für neun Gemeinden.
Aufgabe des Abfallwirtschaftsträgers ist die Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben zur Organisation der Abfallwirtschaft nach dem Abfallgesetz. Dazu gehören:
Entscheidung über Abfallannahme- und -verarbeitungsstandorte (Abschnitt 35.3)
Entscheidungen in Angelegenheiten des Abfalltransports (§§ 35–38)
Entscheidungen über Abfallverwertung und -beseitigung
Entscheidungen über kommunale Abfallwirtschaftsvorschriften und Entscheidungen über Abweichungen von Abfallwirtschaftsvorschriften (§ 91)
Genehmigung des Abfalltarifs bzw. der Abfalltarife (§ 79.3)
Festsetzung der Abfallgebühren, Erhebung der Gebühren, Entscheidung über die Angemessenheit und Bearbeitung von Beschwerden (§ 81)
Durchsetzung der Abfallgebühren (§ 145)
Entscheidungen über die Befreiung von der Pflicht zur kommunalen Abfallbewirtschaftung im Einzelfall (§ 42)
Führen eines Abfalltransportregisters (§ 143)
Festlegung von Qualitätsanforderungen (Leistungsniveau) für kommunale Abfallentsorgungsdienstleistungen (§ 34)
sonstige behördliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der kommunalen Abfallwirtschaft.
Servicelevel Abfallmanagement
Das Abfallamt Südkarelien hat das Serviceniveau für die Abfallbewirtschaftung bis 2027 genehmigt.
Das Abfallmanagement-Serviceniveau definiert das Mindestniveau an Abfallmanagement-Dienstleistungen, das den Gemeindebewohnern im gesamten Gebiet Südkareliens angeboten wird. Das Leistungsniveau wurde gemeinsam zwischen der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung und dem Abfallwirtschaftsverband unter Berücksichtigung der Ansichten der Kommunen festgelegt.
Gemäß dem Abfallgesetz sind die Gemeinden für die Organisation und Bereitstellung von Abfallentsorgungsdienstleistungen für ihre Bürger verantwortlich.
Die Gemeinden Südkareliens haben beschlossen, die Organisation der Abfallbewirtschaftung einem kommunalen Unternehmen, der South Karelia Waste Management Ltd., zu übertragen. Das Abfallunternehmen kümmert sich um den Abfalltransport und bietet entsprechende Ausschreibungen an (einschließlich der Abholung von Grundstücken, der Leerung regionaler Sammelstellen und des Abfalltransports zur energetischen und stofflichen Verwertung sowie zur endgültigen Entsorgung).
Die Abfallaufsichtsbehörde ist für die Überwachung der Abfallwirtschaft auf allgemeiner Ebene und die Sicherstellung der Einhaltung des Abfallgesetzes und der Abfallwirtschaftsverordnungen zuständig, beispielsweise in folgenden Bereichen: Wegwerfen und Anschluss an die Abfallwirtschaft.
Für die Überwachung der Abfallwirtschaft in Südkarelien sind zuständig: