Aussetzung des innerbetrieblichen Abfalltransports
Wenn eine Immobilie leer steht und völlig ungenutzt bleibt, das heißt, sie nicht dauerhaft bewohnt ist oder für Freizeitzwecke genutzt wird, kann der Abfalltransport für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden. Durch die Unterbrechung der Leerung eines Abfallcontainers entfällt weder die Grundgebühr noch die Gemeindegebühr für das Grundstück. Die Verpflichtung zur Zahlung der Grund- und Amtsgebühren bleibt solange bestehen, bis die Ungeeignetheit der Immobilie zu Wohnzwecken nachgewiesen ist.
Wenn die gewünschte Unterbrechungsdauer weniger als sechs Monate (6 Monate) beträgt, kann dies direkt mit Etelä-Karjalan Jätehuolto Oy vereinbart werden, wenn das Entleerungsintervall 8 Wochen oder weniger beträgt.
Bei Unterbrechungen von mehr als 6 Monaten oder bei einem Entleerungsintervall von 12 bzw. 16 Wochen muss eine Abweichungsgenehmigung beim Abfallwirtschaftsträger beantragt werden. Die längste Dauer einer Abfalltransportsperre beträgt grundsätzlich zwei Jahre.
Bitte beachten Sie, dass bei einer objektbezogenen Abfallentsorgung über eine regionale Sammelstelle eine Unterbrechung nicht möglich ist. In diesen Fällen können Sie jedoch Angemessene Abfallgebührenreduzierung