Durch den Wegfall der Abfallgebühr ist das Grundstück nicht mehr an die kommunale Abfallwirtschaft angeschlossen und es fallen daher auch keine Abfallgebühren mehr dafür an.
Der vollständige Entfall der Abfallgebühr ist nur für Grundstücke möglich, die sich in einem für die Wohnnutzung ungeeigneten Zustand befinden. Die Unbenutzbarkeit der Immobilie muss beispielsweise durch Fotos oder andere belastbare Dokumente nachgewiesen werden.
Die mangelnde Nutzung des Grundstücks ist daher kein Grund, die Müllgebühr gänzlich abzuschaffen. Für ungenutztes Eigentum können Sie Folgendes beantragen: Rationalisierung der Abfallgebühren (Nutzung einer regionalen Sammelstelle) oder Unterbrechung des Abfalltransports (Nutzung eigener Abfallbehälter). Die Verpflichtung zur Zahlung der Grund- und Amtsgebühren bleibt jedoch bestehen, bis die Ungeeignetheit der Immobilie für eine Wohnnutzung nachgewiesen ist.