Die Unterstützung für Entwicklungsprojekte wird dem Projektträger in der Regel erst nach Begleichung der Projektkosten ausgezahlt. Verfügt ein Verein über geringe finanzielle Mittel, kann dies ihn daran hindern, Projektmittel zu beantragen.
Die Stadt Imatra kann daher Vereinen für die Dauer des Projekts Fördermittel gewähren. Der maximale Darlehensbetrag beträgt 10.000 Euro pro Jahr und Antragsteller.
Bedingungen der vorübergehenden Finanzierung
- Ein kurzfristiges Darlehen kann zur vorübergehenden Finanzierung eines in Imatra durchgeführten Projekts und zur Förderung der Umsetzung der Strategie der Stadt gewährt werden.
- Die Gewährung eines Darlehens setzt voraus, dass der Verein oder die gemeinnützige Organisation registriert ist und ihren Sitz in Imatra hat.
- Voraussetzung für die Gewährung eines Darlehens ist ein positiver Finanzierungsbescheid der öffentlichen Finanzierungsbehörde.
- Bei der Vergabe eines Darlehens werden die Umsetzungsfähigkeit des Vereins und die Bedeutung des Vorhabens für die Entwicklung der Stadt berücksichtigt.
- Kredite werden auf Antrag vergeben. Der den Kredit aufnehmende Verein muss der Stadt einen Schuldschein ausstellen. Die Stadt verlangt von den Trägern des Vereins (2 Personen) eine gesamtschuldnerische Haftungsgarantie. Die Unterzeichner und Bürgen des Schuldscheins sollten berücksichtigen, dass der Verein neben dem Darlehen ggf. Ausgaben im Projekt zu leisten hat, die nicht förderfähig sind, die aber mit befristeten Fördermitteln der Stadt finanziert wurden.
- Unterjährig können maximal 10.000 Euro pro Verein gewährt werden. Mit gesondertem Beschluss und aus begründetem Anlass kann die maximale Kreditsumme höher ausfallen.
- Die Leihfrist beträgt maximal 36 Monate. Aus begründetem Anlass kann die Leihfrist durch gesonderten Bescheid verlängert werden.
- Das Darlehen ist zinslos. Für die Ausleihe fallen keine Bearbeitungs- oder sonstigen Kosten an.
- Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt gemäß dem mit dem Verein erstellten Zahlungsplan. Die Verzugszinsen für das Darlehen richten sich nach dem jeweils geltenden Zinsgesetz. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Zahlungstag berechnet.
- Der Schuldner hat das Recht, die Schuld vorzeitig zurückzuzahlen. Der Schuldner muss dem Gläubiger die Rückzahlung zwei Wochen vor Auszahlung des Darlehens mitteilen.
- Die Entscheidung über die Ausleihe richtet sich nach den von der Stadtverwaltung genehmigten Grundsätzen des Amtsträgers, dem die Entscheidungsbefugnis nach den Verwaltungsvorschriften bestimmt worden ist. Die Darlehensentscheidung wird in eine Amtsträgerentscheidung umgewandelt. Die Kreditentscheidung wird vorbereitet und die Kreditrückzahlung von der Servicestelle Finanzen und Finanzverwaltung überwacht. Finanz- und Finanzverwaltungsdienste prüfen die Bonitätsinformationen des Vereins und der Bürgen. Das Projektteam nimmt Stellung zur Übereinstimmung des Projekts mit der Strategie der Stadt.