Die Mikroverkehrsgenehmigung wird am 1. Januar 2026 in Imatra eingeführt.
Die gewerbliche Vermietung von gemeinsam genutzten Mikromobilitätsfahrzeugen wie Elektrorollern und Citybikes wird in kommunal verwalteten Gebieten künftig genehmigungspflichtig. Die Änderungen des Verkehrsdienstleistungsgesetzes sind am 1. August 2025 in Kraft getreten.
Die Stadt Imatra wird die Mikroverkehrsgenehmigung am 1. Januar 2026 einführen und dabei die gesetzlich vorgesehene Übergangsfrist nutzen, um eine sorgfältige Vorbereitung der Genehmigungsbedingungen zu gewährleisten.
„Die Stadt kann Genehmigungsbedingungen festlegen, die sich an der Verkehrssicherheit, der Zugänglichkeit oder der Straßeninstandhaltung orientieren. Die Bedingungen können beispielsweise Nutzungsbereiche, Fahrgeschwindigkeiten oder Parkplätze betreffen“, sagt der Stadtingenieur. Väinö Juvakka.
Urban Infrastructure bereitet im Herbst die Einführung und die Bedingungen der Mikroverkehrsgenehmigung vor. Bei der Ausarbeitung der Genehmigungsbedingungen wird der Bedarf an zukünftigen Genehmigungsbedingungen umfassend untersucht und verschiedene Interessengruppen konsultiert.
Nach der Vorbereitung wird der Ausschuss für wirtschaftliche Entwicklung und städtische Umwelt über die Genehmigungsbedingungen für Mikroverkehrsgenehmigungen entscheiden. Die Genehmigungsbedingungen und Antragshinweise werden spätestens am 1. Januar 2026 auf der Website der Stadt veröffentlicht.
Für mehr Informationen:
Stadtingenieur Väinö Juvakka, Stadt Imatra, vano.juvakka
imatra.fi (vaino[dot]juvakka[at]imatra[dot]fi), Tel. 020 617 2996
Bearbeitet am 14.10.2025 um 11:34 Uhr: Die Pressemitteilung wurde um Informationen zur gesetzlich vorgesehenen Übergangsfrist sowie zur Vorbereitung und Beschlussfassung der Genehmigungsauflagen ergänzt. Informationen zur Mikroverkehrsgenehmigung wurden in der Infobox ergänzt.
Mikroverkehrsgenehmigung
Die Genehmigung muss gültig sein, bevor Fahrzeuge in das Gebiet gebracht werden.
Eine Mikroverkehrsgenehmigung wird für einen bestimmten Zeitraum ausgestellt.
Für die Bearbeitung eines Antrags auf eine Mikroverkehrsgenehmigung wird eine Gebühr erhoben.
Eine Genehmigung ist nicht erforderlich für einen Betreiber, der:
• Fahrzeuge zur persönlichen Langzeitnutzung als Leasing-Dienstleistung mieten
• leichte Elektrofahrzeuge im stationären Handel mieten, z.B. für den Tagesgebrauch von Touristen.
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