Kuva
Orangefarbenes Stadtrad im Fahrradpark des Virta Culture House.
Ab dem 1. Januar 2026 ist für Dienstleister, die in einem von einer Gemeinde verwalteten Gebiet gemeinsam genutzte Mikromobilitätsfahrzeuge vermieten, eine Mikromobilitätsgenehmigung erforderlich.

Die Mikroverkehrsgenehmigung wird am 1. Januar 2026 in Imatra eingeführt.

Veröffentlichung
14.10.2025 10: 08
Für die Vermietung gemeinsam genutzter leichter Mikromobilitätsfahrzeuge wie Elektroroller und Citybikes ist künftig eine Genehmigung erforderlich.

Die gewerbliche Vermietung von gemeinsam genutzten Mikromobilitätsfahrzeugen wie Elektrorollern und Citybikes wird in kommunal verwalteten Gebieten künftig genehmigungspflichtig. Die Änderungen des Verkehrsdienstleistungsgesetzes sind am 1. August 2025 in Kraft getreten.

Die Stadt Imatra wird die Mikroverkehrsgenehmigung am 1. Januar 2026 einführen und dabei die gesetzlich vorgesehene Übergangsfrist nutzen, um eine sorgfältige Vorbereitung der Genehmigungsbedingungen zu gewährleisten.

„Die Stadt kann Genehmigungsbedingungen festlegen, die sich an der Verkehrssicherheit, der Zugänglichkeit oder der Straßeninstandhaltung orientieren. Die Bedingungen können beispielsweise Nutzungsbereiche, Fahrgeschwindigkeiten oder Parkplätze betreffen“, sagt der Stadtingenieur. Väinö Juvakka.

Urban Infrastructure bereitet im Herbst die Einführung und die Bedingungen der Mikroverkehrsgenehmigung vor. Bei der Ausarbeitung der Genehmigungsbedingungen wird der Bedarf an zukünftigen Genehmigungsbedingungen umfassend untersucht und verschiedene Interessengruppen konsultiert.

Nach der Vorbereitung wird der Ausschuss für wirtschaftliche Entwicklung und städtische Umwelt über die Genehmigungsbedingungen für Mikroverkehrsgenehmigungen entscheiden. Die Genehmigungsbedingungen und Antragshinweise werden spätestens am 1. Januar 2026 auf der Website der Stadt veröffentlicht. 
 

Für mehr Informationen:

Stadtingenieur Väinö Juvakka, Stadt Imatra, vano.juvakkaatimatra.fi (vaino[dot]juvakka[at]imatra[dot]fi), Tel. 020 617 2996

Bearbeitet am 14.10.2025 um 11:34 Uhr: Die Pressemitteilung wurde um Informationen zur gesetzlich vorgesehenen Übergangsfrist sowie zur Vorbereitung und Beschlussfassung der Genehmigungsauflagen ergänzt. Informationen zur Mikroverkehrsgenehmigung wurden in der Infobox ergänzt.


 

Mikroverkehrsgenehmigung

Die Genehmigung muss gültig sein, bevor Fahrzeuge in das Gebiet gebracht werden. 

Eine Mikroverkehrsgenehmigung wird für einen bestimmten Zeitraum ausgestellt.

Für die Bearbeitung eines Antrags auf eine Mikroverkehrsgenehmigung wird eine Gebühr erhoben. 

Eine Genehmigung ist nicht erforderlich für einen Betreiber, der:

 • Fahrzeuge zur persönlichen Langzeitnutzung als Leasing-Dienstleistung mieten 

• leichte Elektrofahrzeuge im stationären Handel mieten, z.B. für den Tagesgebrauch von Touristen.

Schreibe einen Kommentar

CAPTCHA
Schreiben Sie die im Bild gezeigten Zeichen.