Für Anbieter, die in einem von einer Gemeinde verwalteten Gebiet gemeinsam genutzte Mikromobilitätsfahrzeuge vermieten, ist eine Mikromobilitätsgenehmigung erforderlich. Die Genehmigung muss gültig sein, bevor die Fahrzeuge in das Gebiet gebracht werden.
Eine Genehmigung ist nicht erforderlich für einen Betreiber, der Fahrzeuge im Rahmen eines Leasing-Services zur persönlichen Langzeitnutzung vermietet oder leichte Elektrofahrzeuge von einem stationären Geschäft zur täglichen Nutzung vermietet.
Mikromobilitäts-Verkehrsregeln / Verkehrssicherheit
Bedingungen für die Mikroverkehrsgenehmigung
Die Genehmigung für Kleintransporte enthält Auflagen, die unter anderem Fahrgeschwindigkeiten, Parkmöglichkeiten und Betriebszeiten betreffen. Diese Auflagen müssen vom Betreiber, der Kleintransporter vermietet, eingehalten werden. Der Antragsteller muss sich vor Betriebsbeginn mit den Auflagen vertraut machen.
Bedingungen für Mikro-Verkehrsgenehmigungen
Beantragung einer Mikroverkehrsgenehmigung
Die Beantragung einer Mikro-Verkehrsgenehmigung muss bis zum 28.2. Februar erfolgen. Die Genehmigung wird für einen festgelegten Zeitraum ausgestellt und für die Bearbeitung wird eine Gebühr von 200 € erhoben.
Die Beantragung einer Mikro-Verkehrsgenehmigung erfolgt elektronisch:
Beantragen Sie eine Mikroverkehrsgenehmigung