Die neue Rekrutierungsunterstützung für Südkarelien wird am 1.9. September eingeführt – Unterstützungswert 4500e
Die Gemeinden Südkareliens (Imatra, Lappeenranta, Lemi, Luumäki, Parikkala, Rautjärvi, Ruokolahti, Savitaipale und Taipalsaari) haben gemeinsam mit Unternehmen der Region ein neues Unterstützungsmodell entwickelt, das die Vitalität und Beschäftigung in der Region stärken soll. Die Rekrutierungsunterstützung bietet Arbeitgebern konkrete Hilfe und Arbeitssuchenden die Möglichkeit, wieder ins Berufsleben einzusteigen.
Der neue Einstellungszuschuss ist ein finanzieller Anreiz für Arbeitgeber, der im Ermessen der Kommunen liegt und an Zuwendungen gebunden ist. Ziel des Zuschusses ist es, die Schwelle für eine Beschäftigung zu senken und Arbeitssuchenden, deren Arbeitslosigkeit sich zu verlängern droht, den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern.
„Die Kriterien für die Gewährung von Lohnzuschüssen sind strenger geworden, und für die Arbeit mit Lohnzuschüssen besteht keine Beschäftigungsvoraussetzung mehr. Deshalb wollten wir ein neues Unterstützungsmodell entwickeln, das Arbeitssuchenden und Arbeitgebern zugutekommt“, sagt der Beschäftigungskoordinator der Gemeinde Rautjärvi. Pepsa Vuorela.
Im Hintergrund: die TE2024-Reform und die wachsende Rolle der Kommunen
Die Reform der Arbeitsvermittlung (TE2025), die Anfang 2024 in Kraft trat, übertrug die Verantwortung für die Organisation der Arbeitsvermittlungsdienste vom Staat auf die Kommunen. In Südkarelien ist Lappeenranta die zuständige Kommune für das Arbeitsvermittlungsgebiet. Mit der Reform erhält jede Kommune in der Region nun nicht nur eine größere Rolle, sondern auch einen klaren finanziellen Anreiz, die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen. Die Unterstützung bei der Personalbeschaffung erfolgt durch die kommunalen Arbeitsvermittlungsdienste.
„In der Region gibt es viel potenzielles Arbeitskräftepotenzial und wir möchten Unternehmen mit Unterstützung dazu ermutigen, Leute einzustellen“, sagt der Entwicklungsmanager des Wirtschafts- und Arbeitsvermittlungsdienstes der Stadt Imatra. Marika Vento.
Ein einheitliches Unterstützungsmodell für die gesamte Provinz
Ziel war die Schaffung eines einheitlichen und übersichtlichen Fördermodells auf Landesebene, wie es sich die Arbeitgeber schon lange gewünscht haben. Die Rekrutierungsförderung fördert nicht nur die Anwerbung, sondern auch die Ausbildung neuer Fachkräfte – die Förderung kann auch für Ausbildungen oder das Absolvieren von Studienanteilen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses genutzt werden.
— Arbeitgeber haben bereits Interesse an der neuen Form der Unterstützung bekundet, sagt der Arbeitsberater der Gemeinde Parikkala. Eija Europaeus und Beschäftigungskoordinator der Gemeinde Ruokolahti Anne Rasimus.
Hinweise zur Bewerbung um die Stellenbesetzung und weitere Informationen werden auf den Internetseiten der Gemeinden veröffentlicht.
Weitere Informationen
Stadt Imatra: Entwicklungsleiterin Marika Vento, marika. vento
imatra.fi (marika[dot]vento[at]imatra[dot]fi), Tel. 020 617 7279
Gemeinde Ruokolahti: Beschäftigungskoordinatorin Anne Rasimus, anne.Rasimus
reokolahti.fi (anne[dot]Rasimus[at]ruokolahti[dot]fi), Tel. 044 449 1213
Gemeinde Rautjärvi: Beschäftigungskoordinatorin Pipsa Vuorela, pipsa.vuorela
rautjarvi.fi (pipsa[dot]vuorela[at]rautjarvi[dot]fi), Tel. 040 658 5814
Gemeinde Parikkala: Arbeitsberaterin Eija Europaeus, eija.europaeus
parikkala.fi (eija[dot]europaeus[at]parikkala[dot]fi), Tel. 050 524 9575
Kriterien für die Rekrutierungsunterstützung
- Für Unternehmen: Ein finnisches Unternehmen (finnische Unternehmens-ID), dessen Sitz sich in der Provinz Südkarelien befindet und bei dem keine Beschäftigungshindernisse (z. B. Entlassungen) bestehen.
- Bei der einzustellenden Person muss es sich um einen arbeitslosen Arbeitsuchenden handeln, für den die bewilligende Kommune einen kommunalen Finanzierungsanteil übernimmt (Bezug von mindestens 201 Tagen Arbeitslosengeld). Die Förderung kann demselben Arbeitnehmer nur einmal gewährt werden. - Für Vereine und Organisationen: (Finnische Unternehmens-ID) die keine Beschäftigungshindernisse (z. B. Entlassungen) haben
- Die einzustellende Person muss langzeitarbeitslos (während der den 12 Monaten vorangehenden 14 Monate) oder eingeschränkt arbeitsfähig sein.
- Max. 1 Person/Jahr. - Dem Arbeitnehmer ist ein Lohn gemäß dem Tarifvertrag zu zahlen, sofern kein Tarifvertrag anwendbar ist, ein normaler und angemessener Lohn für die jeweilige Arbeit.
- Das Arbeitsverhältnis muss mindestens 12 Monate ununterbrochen bestehen und die Arbeitszeit muss mindestens 81 Prozent der gesamten Branchenarbeitszeit betragen.
- Auch eine Berufsausbildung und deren einzelne Qualifizierungsbestandteile können im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses gefördert werden.
- Die Unterstützung wird bei der Wohngemeinde des Arbeitnehmers beantragt. Sobald die Kriterien für die Einstellungsunterstützung erfüllt sind, wird die Unterstützung in zwei Teilen ausgezahlt:
- Nach 6 Monaten 3000 €
- Nach 12 Monaten 1500 €
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