Das neue Baugesetz tritt am 1.1.2025 in Kraft
Ab Anfang 2025 wird das Baugenehmigungssystem erneuert. Zukünftig wird nur noch eine Genehmigungsart verwendet, die Baugenehmigung. Bisher verwendete Betriebsgenehmigungen und Betriebsanzeigen werden gelöscht. Bestimmte Genehmigungen wie Abbruchgenehmigungen, Landschaftsbaugenehmigungen und Abweichungsgenehmigungen bleiben jedoch unverändert.
Gemäß § 42 Baugesetz ist für bestimmte Kleinbaustellen keine Baugenehmigung erforderlich.
Hierzu zählen beispielsweise:
• Gebäude von weniger als 30 Quadratmetern oder 120 Kubikmetern (nicht zum Wohnen genutzt).
• Vordächer von weniger als 50 Quadratmetern.
• Zuschauerstrukturen, die von 1–4 Personen gleichzeitig genutzt werden können.
• Masten oder Rohre mit einer Höhe von weniger als 30 Metern.
• Leuchtwerbegeräte von weniger als 2 Quadratmetern.
„Auch wenn keine Genehmigung erforderlich ist, muss sichergestellt werden, dass das Bauvorhaben im Übrigen dem Baugesetz, den Verordnungen, den allgemeinen Bauvorschriften und den Planungsvorschriften entspricht“, erinnert Matti Pöljö, Bauaufsichtsleiter der Stadt.
Die Bauordnung legt unter anderem das Baurecht des Baugrundstücks, die Anzahl der Stockwerke und die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück fest.
Das verbleibende Baurecht ist vor Projektbeginn zu prüfen. Formeln und Vorschriften können im Kartendienst der Stadt Imatra eingesehen werden.
Änderungen bis hin zu geringfügigen Abweichungen
Ab Anfang 2025 ist die Beantragung geringfügiger Abweichungen im Rahmen einer Baugenehmigung für von der Genehmigungspflicht ausgenommene Gebäude nicht mehr möglich. Beispielsweise ist für Bauarbeiten außerhalb des Baugebiets künftig immer eine Abweichungsgenehmigung erforderlich.
Von den Nachbarn hören
Auch wenn für das Vorhaben keine Baugenehmigung erforderlich ist, empfiehlt es sich, die Nachbarn frühzeitig über das Bauvorhaben und dessen Pläne zu informieren.
Nähere Informationen zu den Änderungen und Hinweise zur Projektplanung erhalten Sie bei der städtischen Bauaufsicht
Die Baubesichtigung findet am Mittwoch, den 11.12., im Pop up Imatra in Imatrankoski statt. von 16 bis 18. Dann können Sie sich vor Ort über die Änderungen informieren, die das neue Baugesetz mit sich bringt.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Vorhaben einer Genehmigung bedarf, können Sie dies auch bei der Bauaufsichtsbehörde im Rahmen einer Beratung befragen lupapiste.fi.
Die Genehmigungsstelle steht allen bauplanenden Kommunen und allen kommunalen Behörden offen. Für die Nutzung des Dienstes ist eine Registrierung erforderlich. Beratungsanfragen und Baugenehmigungen müssen über den Lupapiste-Service gesendet werden.
Für mehr Informationen:
Gebäudekontrollleiter Matti Pöljö, Stadt Imatra, matti.poljo
imatra.fi (matti[dot]poljo[at]imatra[dot]fi), Tel. 020 617 4395
Baubesichtigung im Pop up Imatra am Mittwoch, den 11.12. von 16 bis 18 Uhr
Was bringt das neue Baugesetz und welche Auswirkungen wird es auf neue oder laufende Bauvorhaben haben? Für die Beantwortung dieser Frage sind Experten der Gebäudetechnik vor Ort.
Pop up Imatra befindet sich in Koskenpartaa, in den Räumlichkeiten des ehemaligen Intersport. Der Eingang erfolgt durch die Türen auf Matinkatu. Wann immer das Pop-up geöffnet ist, gibt es Glühwein und weihnachtliches Kunsthandwerk.